Auf dieser Seite findet ihr wichtige Informationen bzg. der zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten auf französischen Straßen.
Anders als in Deutschland, wo es für einige Autobahnabschnitte gar kein Tempolimit gibt, ist die maximale Geschwindigkeit auf französischen Autobahnen immer auf 130 Stundenkilometer begrenzt. Auch auf anderen Straßen gibt es selbstverständlich Geschwindigkeitsbegrenzungen. In der Stadt beträgt das Tempolimit 50 km/h. Die Fahrgeschwindigkeit muss außerdem den meteorologischen Verhältnissen angepasst sein (gedrosselte Geschwindigkeit bei Regen, nasser Fahrbahn oder Sichtverhältnissen unter 50 Metern).
Auch wenn es Anschein machen mag, dass die Pariser nur wenig von Verkehrsregeln halten, wird die Sicherheit im Verkehr sehr ernst genommen. Deswegen werden die Tempolimits auch von allen Verkehrsteilnehmern respektiert. Die Polizei führt ebenfalls regelmäßig Kontrollen durch.
Bis vor Kurzem wurden die im europäischen Ausland erhaltenen Strafzettel nicht nach Deutschland weitergeleitet. Das hat sich jedoch seit dem 1.1.2012 geändert. Wer in Frankreich geblitzt wird, erhält in den darauffolgenden Tagen einen Brief vom französischen Ordnungsamt.
Die nachfolgende Tabelle listet die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Frankreich für Autobahnen, Landstraßen und Ortschaften auf. Die Originalgrafik findet ihr auf der Seite der französischen Verkehrssicherheit.
Tempolimit Frankreich für PKWs & Motorräder
Autobahn (Autoroute – A + Nummer)
Die Höchstgeschwindigkeit auf französischen Autobahnen beträgt 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).
Schnellstraße (Route Nationale – Nxx)
Höchstgeschwindigkeit auf Schnellstraßen in Frankreich: 90 km/h (bei Nässe 80 km/h). Bei einer 4-spurigen Schnellstraße mit Trennung der Fahrbahnen (Mittelstreifen aus Gras oder Leitplanke): 110 km/h (bei Nässe 100 km/h).
Außerhalb von Ortschaften (Route Départementale – Dxx)
Auf Landstraßen beträgt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 90 km/h.
Ortschaften/Innerorts
Wie in Deutschland ist die Geschwindigkeit innerhalb von Städten auf 50 km/h begrenzt. Achtet auf die 30 km/h-Zonen!
Führerschein < 3 Jahre
Personen, die ihren Führerschein seit weniger als drei Jahren besitzen, müssen folgende Höchstgeschwindigkeiten einhalten: Autobahn: 110 km/h – 4-spurige Schnellstraße: 100 km/h – Schnellstraße/Landstraße: 80 km/h