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Bildrechte Eiffelturm: Darf ich nachts Fotos machen?

Überall im Internet findet man Fotos vom Wahrzeichen von Paris, dem Eiffelturm. Selbstverständlich möchtet ihr wahrscheinlich auch euren Besuch dort bildlich festhalten und mit anderen teilen.

Doch wer hätte gedacht, dass der Eiffelturm unter bestimmten Bedingungen dem Urheberrecht unterliegt? Gleiches gilt auch für andere Sehenswürdigkeiten in Paris, wie zum Beispiel die Louvre-Pyramide.

Einfach abdrücken und dann die Bilder wie wild zu veröffentlichen ist also keine gute Idee, da man in diesem Fall gegebenenfalls das Urheberrecht verletzt.

Vielmehr solltet ihr euch davor mit den Bildrechten und Urheberrechten am Eiffelturm beschäftigen. In diesem Artikel findet ihr dazu alle Infos.

Urheberrechte des Eiffelturms: Ist es erlaubt, Bilder zu machen?

Generell ist es erlaubt, Fotos, Videos oder Selfies vom und mit dem Eiffelturm zu machen. Egal von wo oder zu welcher Zeit, bei Tag und bei Nacht. Jedoch gibt es bestimmte Gesetze, wenn es um die Veröffentlichung und Verbreitung von den Aufnahmen geht.

Eiffelturmfotos am Tag

Es ist erlaubt, am Tag Fotos vom Eiffelturm zu machen, und das ganz ohne Einschränkungen. Auch die Veröffentlichung für private und sogar kommerzielle Zwecke ist ohne Probleme machbar.

In Frankreich erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. Der Erbauer des Pariser Wahrzeichens „Gustave Eiffel“ verstarb 1923 und seit 1993 kann man also Fotos seiner Werke ohne Bedenken machen und veröffentlichen.

Eiffelturmfotos bei Nacht

Seit der Erneuerung der Außenbeleuchtung im Jahre 1990 gilt der beleuchtete Eiffelturm bei Nacht als Kunstwerk. Daher greift hier auch das Urheberrecht. Auch das Blinken des Eiffelturms zu jeder voller Stunde ist davon betroffen. Und deshalb ist die Nutzung der Nachtfotos oder -videos mit Beleuchtung rechtlich eingeschränkt.

Das bedeutet, dass für die Nutzung von Eiffelturm-Nachtbilder und -videos in Werbung, Filmen oder auf Postkarten beispielsweise eine Gebühr gezahlt werden. Für Informationen zu den Nutzungsbedingungen und Höhe der Gebühren, muss man sich an die sogenannte S.E.T.E. wenden.

Denn auch wenn der Eiffelturm sich heutzutage im Besitz der Stadt Paris befindet, wird er von einer privaten Firma betrieben, der Betreibergesellschaft S.E.T.E. (Société d’Exploitation de la Tour Eiffel). Diese kümmert sich auch um die Bildrechte des Eiffelturms.

Wenn Bilder mit kommerziellem Nutzen einfach so verbreitet werden, muss damit gerechnet werden, dass Unterlassung und Schadensersatz verlangt wird. Diese Rechte sollen den Schöpfer vor Nutzung anderer schützen und seine angemessene Vergütung sichern.

Und wie sieht es nachts bei privaten Aufnahmen aus?

Für die private Nutzung und Veröffentlichung der Fotos mit Beleuchtung müssen keine Gebühren gezahlt werden. Solange kein kommerzieller Zweck hinter der Nutzung steckt, ist alles erlaubt.

Allerdings ruft der Betreiber der Beleuchtung immer wieder öffentlich dazu auf, die Fotos bei Veröffentlichung mit dem Zusatz „copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“ zu versehen.

Eiffelturmfotos in sozialen Medien veröffentlichen: Ist das erlaubt?

Die Sachlage ist kompliziert, denn es ist nicht einfach, die Grenze zu ziehen, ab wann etwas kommerziell ist. Bei Influencern, die mit ihren Social-Media-Accounts Geld verdienen, ist die Lage klar.

Doch auch wenn man mit der Veröffentlichung auf der eigenen Facebook-Seite oder Instagram, Pinterest und Co. kein Geld verdient, ist das Netzwerk an sich selbst kommerziell und verdient Geld mit den Inhalten. Daher ist auch hierbei Vorsicht geboten. Auch bei privaten Accounts mit vielen Followern ist es schwer zu sagen, ab wann die Seite auch einen kommerziellen Zweck für den Betreiber hat.

Ausnahme 1: Das Panoramarecht in Deutschland

Jedes Land hat seine eigenen Urheberrechte. Daher ist es nicht möglich, allgemein geltende Regeln aufzustellen. Wenn man mit den Aufnahmen, auf egal welche Weise, Geld verdient, sollte man sich vorher über die geltenden Rechte im eigenen Land informieren.

In Deutschland, sowie in der Schweiz und Österreich gilt die sogenannte „Panoramafreiheit“, hierzulande auch bekannt als „Straßenbildfreiheit“. Diese schränkt das Urheberrecht ein. Die Regeln hierzu wurden im § 59 des Urhebergesetzes festgehalten.

Panoramafreiheit Europa
Panoramafreiheit Stand 2016 – Bild: Maximilian Dörrbecker (Chumwa), CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Sobald ein Kunstwerk von öffentlichen Plätzen aus sichtbar ist, darf es auch zu kommerziellen Zwecken fotografiert und veröffentlicht werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Werk, oder meistens Bauwerk, an einer öffentlichen Straße, einem Platz oder Weg ist und sich durchgehend dort befindet. Dies gilt immer nur für die Außenansicht. Nicht für das Gebäudeinnere.

Um zu verhindern, dass über Hindernisse hinweg aufgenommen wird, ist es nur erlaubt, ohne Hilfsmittel zu fotografieren. Dazu zählen Leitern, Podeste und lange Stative. Auch das Verschieben oder Beschädigen von Hindernissen ist verboten. Selbstverständlich sind Aufnahmen mit Drohnen ebenfalls untersagt.

Inwiefern betrifft dies den Eiffelturm? Welches Recht gilt?

Im Prinzip gilt immer das Territorialrecht. Das heißt, das Recht des Landes, in dem ihr die Bilder veröffentlichst.

Doch auch hier ist die Lage recht kompliziert. Während es in Frankreich verboten ist, Bilder des beleuchteten Eiffelturms zu veröffentlichen, ist dies in Deutschland gestattet, da Panoramafreiheit gilt.

Soweit, so gut. Doch mit dem Internet erlischt diese Grenze. Ein Bild, dass ihr in die sozialen Medien stellt, oder auf eure Website, wird zwar „geografisch“ gesehen in Deutschland veröffentlicht, doch da die Bilder auch von Frankreich aus gesehen werden können, werden sie also „rechtlich“ gesehen auch in Frankreich veröffentlicht, und verstoßen damit gegen französisches Gesetz.

Eine Art und Weise, dies legal zu umgehen, wäre die Bilder auf einer rein deutschen Website (also in deutscher Sprache) zu veröffentlichen. Sobald die Website aber auf Französisch oder Englisch verfügbar ist, ist dies nicht mehr ok.

Ausnahme 2: Der Eiffelturm steht nicht im Mittelpunkt des Bildes

Das Urheberrecht greift nicht mehr oder nur noch bedingt, wenn das Kunstwerk an sich nicht im Mittelpunkt des Bildes steht. Macht ihr also ein Foto von Personen, die „zufälligerweise“ vor dem Eiffelturm stehen, ist dies erlaubt, da der Eiffelturm nicht mehr im Mittelpunkt des Bildes steht, sondern die fotografierten Personen.

Im folgenden Beispiel ist ein Pariser Weihnachtsmarkt zu sehen. Der beleuchtete Eiffelturm ist zwar im Hintergrund erkennbar, doch er steht nicht im Mittelpunkt des Bildes. Somit kann ich das Bild hier auf meiner Seite (kommerzieller Zweck, in Frankreich) veröffentlichen.

Weihnachtsmarkt Eiffelturm

Gleiches gilt für diese Bild, auf dem Menschen in der Warteschlange zu sehen sind, vor der auch urheberrechtlich geschützten Pyramide des Louvre.

Louvre Wartezeiten Eingang Pyramide

Fazit: Kann ich Nachtfotos des Eiffelturms veröffentlichen?

Solltet ihr eure Bilder für die private Nutzung machen (also Erinnerungsfotos) und diese nicht veröffentlichen, gibt es keine Einschränkungen und ihr könnt den Eiffelturm Tag und Nacht fotografieren und die Bilder auch veröffentlichen.

Bilder des unbeleuchteten Eiffelturms können auch jederzeit zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht werden.

Bei Nachtbildern des Eiffelturms wird es komplizierter, da die Beleuchtung als Kunstwerk gilt und gewissen Rechte unterliegt. Eine private Nutzung ist erlaub, eine kommerzielle Nutzung ist in Frankreich untersagt (außer gegen Zahlung einer Gebühr). In anderen Ländern sollte man sich über das dort geltende Recht informieren (siehe Abschnitt Panoramafreiheit).

In der Praxis: Wird man abgemahnt?

Es werden jeden Tag hunderttausende Bilder des Eiffelturms (auch bei Nacht) gemacht und auf den sozialen Medien veröffentlicht. Sofern ihr nicht in Frankreich lebt, und die Bilder nur für den privaten Gebrauch macht, lauft ihr so gut wie kein Risiko, auch wenn ihr die Bilder auf Facebook oder Instagram stellt, wo die Rechtslage nicht ganz geklärt ist. Ich habe noch nie gehört, dass jemand deswegen Probleme bekommen hat.

Achtung jedoch, wenn ihr in Frankreich wohnt und/oder die Bilder des beleuchteten Eiffelturms für kommerzielle Zwecke veröffentlicht. Da gibt es tatsächlich viele Fälle, in denen sich die Betreibergesellschaft S.E.T.E. eingeschaltet hat.

Weitere Sehenswürdigkeiten in Paris, die geschützt sind

Die gleichen Regeln betreffen auch zahlreiche weitere Sehenswürdigkeiten in Paris.

Ein weiteres Werk in Paris, das urheberrechtlich geschützt ist, ist die Glaspyramide des Louvre. Das liegt daran, dass sein Architekt, Leoh Ming Pei, noch lebt und somit alle Rechte bei ihm liegen. Das wird auch noch lange so bleiben, da die Pyramide erst 70 Jahre nach seinem Tod in den Besitz der Stadt Paris übergehen wird.

Die Géode ist eine Kuppel, die den Himmel spiegelt. Sie steht neben dem Wissenschaftsmuseum „Cité des Sciences et de l’industrie“. Auch hier liegt das Urheberrecht noch bei den Schöpfern des Werks, Adrien Fainsilbe und Gérard Chamayou.

Das Centre Pompidou ist ein staatliches Kunst- und Kulturzentrum. Auch hier dürfen keine Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken gemacht werden.

Außerdem gilt das Urheberrecht beim Triumphbogen im Businessviertel La Défense und der Nationalbibliothek Francois Mitterrand.

 

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